Der Insider



include

Das Türkische Generalkonsulat in Frankfurt erklärt nichts genau:

26.04.2012
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen hierdurch mit, dass deutsche Staatbürger für touristische Reisen maximal 3-monatigen Aufenthalt in der Türkei, kein Visum benötigen.

Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen pro Halbjahr visumfrei in der Türkei aufhalten. Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, soll künftig durch die türkischen Behörden unterbunden werden.

Bei länger als 3-monatigen Aufenthalt, sollen Sie, innerhalb von 1 Monat nach Ihrer Ankunft in der Türkei, Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerabteilung des örtlichen Polizeipräsidiums (Emniyet Müdürlügü Yabanclar Sube Müdürlügü) beantragen. (Voraussetzung gültiger Reisepass und Marinavertrag oder Mietvertrag Wohnung/Haus).

Grundsätzlich ist es besser, sich zunächst bei der zustaendigen Ausländerabteilung des örtlichen Polizeipräsidiums (Emniyet Müdürlügü Yabanclar Sube Müdürlügü) zu erkundigen, welche Unterlagen notwendig sind, da die Voraussetzungen ständigen Änderungen unterworfen sind. In der Regel sind folgende Unterlagen notwendig:

- Reisepass oder Personalausweis und Einreisevisum
- Kopie des Personalausweises und des Visum oder Kopie des Reisepasses inkl. des letzten Einreisestempels
- 4 Passbilder
- Zum Nachweis Ihres Aufenthaltes Mietvertrag, Immobilien-Kaufvertrag (Tapu)
- Verdienstnachweis, Bankkonto mit Guthaben, Kopie des aktuellen Kontoauszuges

Mit freundlichen Grüssen
Generalkonsulat der Republik Türkei
Visumabteilung
T.C.Frankfurt Baskonsoloslugu
Generalkonsulat der Republik Türkei
Kennedyallee 115-117
60596 Frankfurt a.M.
Tel: 069-713773
Fax: 069-71377485

60 Monate Einreiseverbot bei Überschreiten der 90-Tageregel?
Korrespondenz mit dem Türkischen Generalkonsulat in Karlsruhe
25.04.2012

Ein Yachteigner wollte es ganz genau wissen und fragte beim Türkischen Generalkonsulat in Karslruhe an. Er schickte folgendes Mail und bekam unten angehängte Antwort:

Sent: Sunday, April 22, 2012 10:17 AM
To: Türkisches Generalkonsulat in Karlsruhe konsulat.karlsruhe@mfa.gov.tr
Subject: 90 Tage Regel- Änderungen?

Sehr verehrte Frau Berrin Özden,
sehr geehrte Damen und Herren,

sehen Sie es mir bitte nach, wenn ich mich wieder an Sie wenden muss.
Die bisher von der Türkischen Botschaft in Berlin und Ihnen erhaltenen Auskünfte differierten doch so erheblich mit den unterschiedlichen Erfahrungen unserer betroffenen Segelfreunde auf den Ämtern in Marmaris und wechselten in den Vorschlägen so oft, dass ich mich immer noch nicht zum Handeln (Aufsuchen Ihres Konsulats) entschließen konnte.

Zu Ihrer besseren Information schildere ich Ihnen noch einmal kurz unsere Situation zur neuen 90- Tageregel:

Wir sind deutsche Staatsbürger und haben eine Segelyacht in einer Marina in Marmaris mit einem Jahresvertrag schon seit mehreren Jahren.

Bis jetzt - schon nach der neuen Regel - (Stand März 12) sollten wir uns auf einem Türkischen Konsulat in Deutschland ein Visum besorgen und mit selbigem in Marmaris eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Für uns als Ehepaar würden folgende Kosten anfallen: pro Person 60 für Visum beim Konsulat in Deutschland, 172 TL bei der Passpolizei in Marmaris sowie 150 TL für die Aufenthaltsgenehmigung (ikamet tezkeresi) beim Zoll in Marmaris - zusammen 592 TL.

Nun steht unsere Einreise in die Türkei in wenigen Tagen bevor (28.04.) und ich lese soeben in der Zeitschrift YACHT, dass die 90-Tage Begrenzung für den Aufenthalt auf bis zu 6 Monate verlängert worden sei: Dies aber nur auf Antrag, am besten vor Reiseantritt bei einer türkischen Vertretung in Deutschland.

Eine andere Meldung fand ich in den deutsch-türkischen Zeitungen, wonach man gegen eine geringe Strafgebühr die Aufenthaltszeit überschreiten dürfe - siehe

www.vaybee.de/deutsch/channel/reise/tuerkei_regelt-90-tage-visum-neu-103450.php

www.tuerkei-zeitung.de/reiseseiten/90-tage-regel-wird-wieder-geaendert-912.html

Meine Bitte: wie schnell könnte ich gfs. das noch erledigen? Und zu welchen Kosten? (Strafgebühr oder Antragsgebühr für die 60 Tage Verlängerung?)

Sollte die Aufenthaltsregelung sich nicht bald akzeptabel und verlässlich geändert haben werde ich alternativ für 2 Monate nach Griechenland ausreisen, um die 90 Tage einhalten zu können.

Ich hoffe sehr auf Ihre baldige Antwort und bedanke mich schon im Voraus für Ihre Mühe sehr herzlich.
Mit freundlichen Grüssen F.

Antwort:

----- Original Nachricht ----
Von: Türkisches Generalkonsulat in Karlsruhe <konsulat.karlsruhe@mfa.gov.tr>
Datum: 24.04.2012 14:31
Betreff: FW: 90 Tage Regel- Änderungen?

Sehr geehrter Herr F.,

Es gibt keine Änderungen. Die Regelung ist wie bisher: Sie dürfen bis zu drei Monaten (zu jedem Halbjahr) in die Türkei einreisen.

Oder wenn Sie in der Türkei sind, dürfen Sie Ihren Aufenthalt bis zu 6 Monate bei dem Polizeipräsidium verlängern. Aber wir empfehlen Ihnen Ihr Visum beim Konsulat zu beantragen(!).

Wenn Sie die Zeit überschreiten, vergessen Sie nicht, dass Sie nicht nur Geldstrafe bekommen werden, sondern auch Eintrittsverbot bis 60 Monate.

Bitte vermeiden Sie auch weiteres Schreiben zu senden. Falls Sie sich entscheiden Ihren Visum hier zu beantragen, dann bringen Sie bitte die Unterlagen, die wir Ihnen bei unserem vorigen Schreiben genannt haben, zu unserem Konsulat zur Visumabteilung.

Mit freundlichen Grüssen
Visumabteilung


Achtung! Konfusion allerorten!
16.04.2012
Die türkischen Behörden und Passpolizeistationen wissen nichts von dem was Vaybee und die Türkei Zeitung zu einer "geringen Strafe" schreiben, wenn man die 90-Tageregel überzieht. Im Gegenteil: es wird vor hohen Geldstrafen gewarnt.

Deutsches Generalkonsulat Izmir: Änderung im Aufenthaltsrecht für Ausländer
03.04.2012

Informationen türkischer Behörden zufolge gilt ab 01.02.2012 folgende Regelung im Aufenthaltsrecht für Ausländer: Deutsche Staatsangehörige können sich zu touristischen Zwecken weiter bis zu 90 Tage visafrei in der Türkei aufhalten, jedoch darf der Gesamtaufenthalt in der Türkei zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Auf Antrag kann der Aufenthalt in der Türkei durch die zuständige türkische Ausländerbehörde um 6 Monate verlängert werden, so dass insgesamt ein Aufenthalt von bis zu 9 Monaten möglich ist.

Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Die Botschaft empfiehlt, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.

Siehe dazu die Information auf der Seite des Deutschen Generalkonsulats Izmir: klick

Zu diesen beiden Informationen über Aufenthalts-Verlängerung über "eine geringe Geldstrafe" gibt es noch keine offizielle Veröffentlichung: Vaybee und Türkei Zeitung.


Möglicherweise Ausnahme der 90-Tageregel für Langzeitsegler
15.2.2012

Am 10. Februar fand in Marmaris ein Treffen mit Vertretern der Deniz Ticaret Odasi (DTO = Seehandelskammer) statt. Teilgenommen haben Mitarbeiter der beiden Marinas Netsel und Yat Marin sowie ausländische Yachtleute und Langzeitsegler. Die Segler übergaben einen Problemkatalog mit allen Fragen zur für sie unverständlichen Visaregel und unterbreiteten mögliche Lösungsvorschläge. Dabei wurde von Seiten der DTO betont, dass man sehr an einer einvernehmlichen Lösung für alle Beteiligten interessiert sei und dem zuständigen Minister in Ankara die Problemlage und Lösungsalternativen vortragen werde.

Nach dem Gespräch mit dem Ministerium soll ein neues Ergebnistreffen in Marmaris stattfinden. Alle hoffen auf eine praktikable und unbürokratische Lösung für die ausländischen Yachtsportler. Zum Beispiel durch Koppelung der Aufenthaltsdauer an die Laufzeit des yachtbezogenen Transitlogs.


Aufenthalt: Nur noch 90 Tage innerhalb von 180 Tagen möglich
Wichtiger Hinweis des Deutschen Generalkonusats Izmir:
15.12.2011

Informationen türkischer Behörden zufolge gilt ab 01.02.2012 folgende Regelung im Aufenthaltsrecht für Ausländer:

Deutsche Staatsangehörige können sich zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tage visafrei in der Türkei aufhalten, jedoch darf der Gesamtaufenthalt in der Türkei zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden.

Personen, dies sich gegenwärtig bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Die Botschaft empfiehlt, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.





Ab 1. Februar 2012 tritt ein neues Gesetz in Kraft: Danach können sich Ausländer innerhalb von sechs Monaten nur noch 90 Tage in der Türkei aufhalten. Entscheidend ist das Datum der jeweils ersten Einreise. Ab diesem Datum beginnt die 180-Tage-Frist. Innerhalb dieser 180 Tage sind maximal 90 Tage Aufenthalt erlaubt. Mehrere Aufenthalte werden zusammengezählt. Ein halbes Jahr nach der ersten Einreise beginnt ein neuer 180-Tage-Zeitraum.

War es bisher möglich nach Ablauf der Aufenthaltsdauer von 90 Tagen für einen Tag das Land zu verlassen um zum Beispiel nach Rhodos oder Kos zu segeln und anschließend wieder zurück zu kommen, um eine neue 90-Tage-Periode beginnen zu lassen, so gilt ab 1. Februar 2012 die neue Regel. Diese besagt, dass nach 90 Tagen erst einmal Schluss ist mit einem Türkei-Auftenthalt. Man muss sich mindestens 90 Tage außerhalb des Landes aufhalten bevor man wieder einreisen kann.

Für diejenigen, die länger als 90 Tage an Bord ihrer Yacht in der Türkei leben bzw. reisen wollen und über einen länger laufenden Vertrag mit einer lizenzierten Marina haben, besteht die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis (Ikamet tezkeresi) für die Dauer des Marinavertrages zu beantragen. Die Marinas beraten bei der Beantragung. Wichtig sind 5 Passbilder, die man am besten gleich mitbringt.

Wer eine Aufenthaltserlaubnis ohne Marinavertrag beantragen will muss entweder einen Rentenbescheid vorlegen, einen Wohnistz in der Türkei haben oder ein Bankguthaben in der Türkei nachweisen mit EUR 350 pro Monat Ikamet-Laufzeit. Bei einem Jahr Laufzeit wären das EUR 4.200 und bei fünf Jahren EUR 21.000.

Vermuteter Hintergrund für die Gesetzesänderung: Man will so die illegalen SchwarzarbeiterInnen aus dem Ausland einschl. Prostitution verhindern. Auch die geplante Krankenversicherungspflicht für "Gastarbeiter" geht in diese Richtung: siehe

Betroffen, aber von den Behörden offenbar gar nicht beabsichtigt, sind von dieser neuen Regelung ca. 8.000 Yachten unter ausländischer Flagge, darunter vor allem Segler, die länger als drei Monate an Bord bleiben und segeln wollen. Ihre Situation beschreibt dieses Mail, das der Insider an die Regierungsstellen in Ankara geschickt hat - hier in deutscher Übersetzung: klick

Zahlreiche Wassersport-Verbände und ausländische Institutionen führen Gespräche mit den Regierungsstellen und hoffen auf Durchdringung. Vorgeschlagen wird die Idee, die Aufenthaltsdauer an die Dauer des Transitlogs für die Yacht zu koppeln (= 1 Jahr). Das könnte eine unbürokratische Lösung sein, die verhindert, dass eine große Gruppe von Betroffenen ins Ausland abwandert.

Mehr:
Ikamet für Dummies | Ikamet in Marmaris | Ikamet in Alanya | Ikamet bei Yachtpartnerschaften

Kommentar dazu:



Bitte nicht mehr als 6 Zeilen - der Kommentar wird schnellstens freigeschaltet!

 

Neue Visaregel

Johann Zutter, 07.05.2012
So wie es aussieht werden wir die Türkei verlassen. Zur Zeit liegen die Preise – Marmaris – bei rund 700 TL pro Person für 1 Jahr. 6 Monate wäre auch möglich, jedoch nicht sehr viel günstiger. SY Happy Future

Klaus Loest, 30.04.2012
Für uns ist die Türkei nach der Einführung der Bluecard und der sich daraus ergebenden diffusen Situation nicht mehr als Dauerrevier geeignet, zumal wir auf unserem Boot gar keinen Platz für einen grossen Schwarz- bzw. Grauwassertank haben. Die Bluecard schränkt die Bewegungsfreiheit ein und trifft wieder mal die kleinsten und geringsten Verschmutzer. Die eigentlichen Verursacher sind doch die Gulets und für die gibt es zum Beispiel in Bodrum noch nicht mal EINE Absaugstation. Was soll das also, wenn nur die ausländischen Yachten zum Absaugen verpflichtet werden? Auch die neue 90-Tageregel ist für uns unzumutbar. Eine mit dem Transitlog verknüpfte Lösung wäre doch problemlos machbar. Wenn man uns aber nicht will, bleiben wir halt weg wie schon viele andere Eigner auch. Die ersten Folgen sieht man ja schon an den Sonderangeboten der Kas- und Finike-Marina mit bis zu 50% Nachlass. Die fürchten, dass ihre devisenstarken Liegeplatzmieter kündigen und in andere Länder überwechseln.

Hans Steiner, 27.04.2012
Wen wundert das? Wozu die Aufregung? Ich wette, das geht SOFORT in den Shredder, wenn insbesondere Deutschland die EU-Regelungen, aber auch die mehrfach ergangenen Gerichtsurteile diverser deutscher Gerichte zur Einreise von Türken umsetzen würde, statt Türken-Bashing zu betreiben. Also: nicht DORT beschweren, sondern erstmal zu Hause Druck machen. Dass Türken mit festem Wohnsitz in der Türkei zur Einreise nach D schikaniert werden, ist der eigentliche Skandal! Es gibt nämlich klare Urteile, dass Türken kein Visum brauchen, wenn se für geschäftliche Aufenthalte nach D einreisen wollen, vorausgesetzt sie haben einen festen Wohnsitz in der Türkei. Ständig verstösst D dagegen, trotz EU-Urteil und diverser Gerichte - es wird einfach ignoriert

Anita und Hans Lips, 27.04.2012
Wir sind Segler, die jeweils länger als 90 Tage hier sind und betroffen waren. Wir fanden jedoch, dass sich auch die Türkei bewegt hat indem sie ein vereinfachtes Verfahren für die Segler machten - indem sie nicht mehr auf dem Bankkonto und den $ 500.-- pro Monat und Person der gewünschten Aufenthaltsdauer oder dem Rentenausweis beharrten und auch auf die beglaubigten Übersetzungen verzichteten. Insofern müssen halt beide einen Schritt auf einander zu machen.
Was ich übrigens vergessen habe zu erwähnen, dass es sich in unserem Fall um die TEOS Marina in Sigacik handelte, die uns behilflich war!

Hier das Mail von Anita und Hans:
Wir sind am 21.03. zurück in die Türkei gekommen und hatten gleich nach unserer Ankunft versucht von der Marina genauere Info's bezüglich der neuen Visa-Regeln zu erhalten. Anfänglich waren die Aussagen widersprüchlich und die Fremdenpolizei von kleineren Orten konnte keine Aussagen über das Verfahren machen (wir liegen in der Teos Marina). Als wir uns jedoch dann an die Fremdenpolizei in Izmir wanten (über die Marina telefonisch), klärte sich die Situation langsam. Wir entschlossen uns direkt mit einem Stapel an Papieren bei der Fremdenpolizei vorzusprechen, wo wir auch die 2 Antragsformulare für die Bewilligung bekamen.
Unsere Erfahrung war sehr positiv. Die zuständigen Beamten waren sehr hilfsbereit, keine Spur von arrogant, dafür sehr kooperativ. Nachstehend die Dokumente, welche wir mit den beiden ausgefüllten Antragsformularen einreichen mussten:
- 2 ausgefüllte Antragsformulare, von der Fremdenpolizei ausgehändigt und am gleichen Ort einzureichen
- 5 Passfotos
- Original Pass und 1 Kopie, wichtig die Seite des Einreisestempels muss ebenfalls kopiert sein nicht nur die Personalien Seite
(Pass bleibt für die Dauer bis zum Bewilligungserhalt auf dem Amt, die von der Fremdenpolizei ausgehändigte Empfangsbestätigung muss sicher aufbewahrt werden und ist am Tag der Abholung vorzuweisen)
- Original Marina Vertrag und 1 Kopie
- Gültiges Transitlog und 1 Kopie
- Kopie des Schiffszertifikat
s (muss weder übersetzt noch beglaubigt sein)
- Steuernummer (nötig für die Bezahlung der Gebühren), welche in unserem Fall TL 550.-- pro Antragsteller betrug (kann von Nation zu Nation unterschiedlich sein.
- gültige in der Türkei anerkannte Kreditkarte
Das ganze Prozedere dauerte in unserem Fall nicht mehr als 2 Stunden und 1 Woche später konnten wir die Bewilligung mit unseren Originalpässen (unter Vorweisung der Empfangsbestätigung) abholen. Vielleicht helfen diese Ausführungen die Situation ein bisschen klarer zu machen. Wünschen allen eine schöne Segelsaison 2012!

Manfred Wagner, 24.04.2012
Antwort auf Herrn Metin Öztürk vom 11.03.2012 und Herrn Mehmet Sürer vom 21.04.2012:
Völlig richtig! Das Gejammer wegen der "Neuen Visa-Regelung" ist lächerlich! Wenn es jemanden nicht gefällt, dann muss er doch nicht in dieses Land reisen! Meine Freunde und ich, werden genau das tun. Mit Einbringen von Devisen, mit jeweils ca.10.000 •/jährlich ist man doch überall willkommen und gerne gesehen (übrigens auch in Deutschland!). Wozu also diese Aufregung? MfG -

Hans Wendt, 22.04.2012
Danke Frank Heutgens. Wollte gerade den selben Kommentar schreiben.

Frank Heutgens, 22.04.2012
Mehmet: Die EU-Kommission setzt sich für die Aufhebung der Visapflicht ein, wie ich in dem von Dir angeführten Artikel lese. Die Türkei macht es umgekehrt, sie verschärft die Visabestimmungen für EU-Bürger! Das ist kontraproduktiv. Erschwerend hinzu kommt aber, dass die Türken in der EU oftmals von den Sozialerrungenschaften profitieren, also zu Lasten der EU-Bürger leben. Umgekehrt ist das wohl kaum der Fall; die EU-Bürger fördern mit Ihrem Geld die Wirtschaft der Türkei.

Mehmet Sürer, 21.04.2012
Hallo Leute, Ihr regt Euch wegen der Visaregelung in der Türkei auf. Wie sieht es aber umgekehrt aus? Lest mal was der türkiche EU-Minister auf der Konferenz in Istanbul dazu gesagt hat: "Die heutige Stellung der Türkei innerhalb der Welt verdient diese (er meint die europäische) Visa-Handhabung eindeutig nicht." Bevor sich da nichts ändert, müsst Ihr Euch nicht über die Visaregeln der Türkei beschweren.


Bettina Heüveldop, 21.04.2012
Auf Grund der Informationen auf dieser Seite habe ich das deutsche Generalkonsulat in Izmir angemailt und um nähere Informationen bzgl. der Verlängerung des visafreien Aufenthalts um 9 Monate gebeten. Nach 5 Tagen habe ich sogar eine Antwort bekommen, die uns aber überhaupt nicht weiter geholfen hat. Konkrete Antworten zu den gezielten Fragen: Fehlanzeige!

Annette Hanisch, 17.04.2012
Ich glaube, es gibt ein Missverständnis bei der weitergeleiteten Nachricht des Konsulats. Die Verlängerung der 90-Tage-Frist um 6 Monate ist nach meinem Wissensstand keineswegs eine kleine Formalität, so wie es sich dort anhört, es handelt sich um die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis mit allem, was dazugehört. Möglicherweise ist das Zahlen einer Strafe unter diesen Umständen die einfachste Lösung. Dazu habe ich zur Zeit (noch) keine Informationen.

Sie brauchen übrigens die Aufenthaltserlaubnis nicht sofort bei der Einreise zu beantragen. Es reicht, sie innerhalb von 14 Tagen vor Ablauf der 90 Tage zu beantragen. Ich denke, dann brauchen Sie auch bloß einen Marinavertrag für die 2-3 Monate, für die Sie Bleiberecht beantragen.
Bodrum Consulting&Translation, www.bodrum-consulting.com

Wolf Eikmeier, 10.04.2012
Ich habe mein Schiff in Alanya liegen. Wenn ich jetzt mit Personalausweis per Flugzeug in die Türkei einreise, in Alanya ca. 1 Monat bleibe, mit Personalausweis und Schiff ausklariere und nach Zypern segle. Dort bleibe ich 3 Wochen und segle dann wieder in die Türkei und diesmal mit Reisepass einklariere. Dann habe ich den Einreisestempel und die 90 Tagesfrist beginnt zu laufen. Ich muss nur schauen, dass ich beim Ausklarieren mit dem Personalausweis ausklariere. Bin ich falsch mit dem Gedanken? Das würde ja jeder dann so machen. Aber vielleicht haben Sie noch einen Tipp ob es so geht. Ich würde mich wahnsinnig freuen wenn ich Antwort beköme, da ich am 15. fliege.

Antwort: Leider falsch, da Ihre Ausreise, Ihre Einreise und jede weitere Aus- und Einreise per Computer erfasst und Ihr Aufenthalt zu 90 Tagen addiert wird. Sorry.

Frank Heugen, 09.04.2012
Der Grund für diese Maßnahme soll angeblich sein, dass Schwarzarbeit und Prostitution verhindert werden. Wie denn? Der Schwarzarbeiter besorgt sich eine Adresse, wohnt also bei seinem Kumpel, besorgt sich ein Ikamet und arbeitet weiter schwarz. Natascha macht auch das selbe wie bisher, nur eben mit Ikamet. Wird also nicht den angeblich gewünschten Erfolg bringen. Aber sicherlich wird der eine oder andere Segler das Revier verlassen, weil ihn das alles nervt.
Irgendwo habe ich gelesen, dass zukünftig Visaverhandlungen zwischen D und Tr stattfinden sollen. Kann es sein, dass man die neuen Vorschriften noch schnell vorher erlassen hat, um sie bei den Verhandlungen als Trumpf in der Hand zu haben???

Holger Päsens, 08.04.2012
Hm, so einfach scheint es nun doch nicht zu sein: Bei der türkischen Botschaft verweisen die auf die Behörden vor Ort. So dreht sich alles im Kreis und einer verweist auf den anderen. Nix Genaues weiß keiner genau. Offenbar haben die Botschaften keine Ahnung und sind auch nicht daran interessiert den Gästen ihres Landes mit klaren Auskünften zu helfen. Konsequenz: wir verlassen das Land!.

Hermann Fuchs, 06.04.2012
Seht das doch auch mal positiv! Während der 6 bis 8 Monate Aufenthalt in der Türkei geben wir ca. 1500 Euro pro Monat für Verpflegung, Taxis, Inlandsausflüge, Reparaturen am Schiff usw. aus, plus Liegeplatzgebühren. Das sind rund 10.000 Euro jährlich! Mehr als die Hälfte davon haben wir nun in Zukunft zur Verfügung, um unseren Lebensabend auch mal in dem Land zu verbringen, das uns durch seine Rentenzahlung diesen Lebensstil so großartig ermöglicht! Dank sei der politischen Weitsichtigkeit!

Metin Öztürk, 11.03,2012
Hier noch mal eine Bemerkung meinerseits: Es ist ja nicht so, dass die Türkei willkürlich handelt. Umgekehrt sieht es ja noch viel schlimmer aus. Nachzulesen bei den Deutsch-Türkischen Nachrichten Und noch was: Sogar türkische Geschäftsmänner leiden unter den deutschen Visa-Schikanen:
mehr hier

Annette Hanisch, 29.02.2012
Als vereidigte Übersetzerin in der Türkei kann ich folgende Preisinfos beisteuern: Die Übersetzung einer Seite wie etwa einem Rentenbescheid kostet bei mir 30-40 TL (13-18 Euro). Allerdings fallen dann noch Notargebühren für die Beglaubigung an. Die liegen je nach Länge des Dokuments zwischen 65 und 90 TL (27-38 Euro), insgesamt also etwas günstiger als in Deutschland. www.bodrum-consulting.com

Peter Machill, 28.02.2012
Also, ich war heute bei einem türkischen, beglaubigten Übersetzer, der für die 1 Seite "Rentenbescheid" übersetzen 45 Euro nimmt (netto, Sie verstehen schon...). Der Stempel im Konsulat kostet 16. Es könnte wohl in der Türkei billiger sein? Aber können die das aus dem Deutschen? Es empfiehlt sich wohl, die gewünschten Übersetzungen hier in D. zu machen. Schöner wäre es tatsächlich, wenn das Transitlog und der Jahresvertrag ausreichen würden für das Jahrespermit.

Peter Machill, 27.02.2012
Sie sind uns Langzeitseglern besonders hilfreich und wichtig, weil die neuen Visabedingungnen neue Probleme schaffen und nur ein gebündelt vorgebrachter Einwand hat Chancen auf Erfolg.
Wer könnte das besser als Sie, denn Sie sind seit langem in diesem Land, kennen viele Leute, haben Einfluß, sind offensichtlich geschätzt von den Einheimischen und können somit viel mehr bewegen als wir Einzelne, die sich nur an ihre Marina wenden können, in der Hoffnung, damit Gehör zu finden. Ich möchte Sie hiermit ausdrücklich in Ihren Bemühungen unterstützen und schlage vor, eine Datei zu eröffnen, in der Sie Stimmen gleich meiner sammeln, um konkrete Meinungen in Ihren Unterlagen zu haben. In jedem Fall danke ich Ihnen für Ihren Einsatz zu o.g.Thema
und ich würde mich freuen, wenn Sie Erfolg haben! Gute Winde!

Metin Öztürk, 24.02,2012
Mal ganz langsam: Ein ähnliches Gesetz gibt es auch in Deutschland für Nicht-EU-Mitglieder. Zum zweiten: Die Türkei wehrt sich mit diesem Gesetz gegen Schwarzarbeiter in den Marinas, Häfen, Restaurants etc. und gegen illegal "arbeitende" leichte Damen aus den Ostblockländern. Im übrigen können Ausländer mit Hausbesitz in der Türkei problemlos eine Aufenthaltsgenehmigung (Ikamet) bekommen. Lassen wir also die Kirche im Dorf.

Konrad Ullrich, 24.02.2012
Das ist wieder einmal ein türkisches Gesetz, welches dem Land mehr schadet als nutzt. Wie sieht es mit den vielen Deutschen aus, die dort ein Ferienhaus/appt. gekauft haben? Sie wollen dort leben aber auch in Deutschland. Für Yachties gab es schon immer gewisse gesetzliche Probleme, die aber meist geregelt werden konnten. Grundsätzlich verprellt aber dieses Gesetzt echte Freunde (und Devisenbringer) der Türkei.

Heinz Nösen, 21.02.2012
Nein, die Marina kassiert hier nichts. Sie besorgt lediglich das Ikamet in Aydin. Aber dies kostet 150 Dollar pro Person. So wird faktisch der Liegeplatz für mich und meine Frau - wir segeln als Rentner alleine - um 300 Dollar teurer. Ich empfinde das als eine Art Strafsteuer dafür, dass ich mein Geld in der Türkei ausgebe.
Hier kassiert also die Bürokratie wohl an der falschen Stelle. Und das lasse ich mir nicht bieten. Wenn der Hafen mich halten will, soll er die Kosten übernehmen oder ich gehe. Schade für die Handwerker. Ich lasse regelmäßig gerne eine Menge Geld im Hafen und nicht nur dort! Dies kann ich mir leisten. Aber hier geht es um's Prinzip.

Antwort: Sind wir denn sicher, dass die Marina diese Euro 150 pro Person kassiert? Oder sind das die Gebühren, die das Ikamet kostet? In diesem Fall wäre nicht der Marina ein Vorwurf zu machen, sondern der Bürokratie. Vielleicht sollten Sie bei der Marina mal nachfragen, für was die Gebühren sind. Viele Grüße Udo Hinnerkopf

Heinz Nösen, 21.02.2012
Mein Boot liegt in Kusadasi. Die Marina will mir bei diesem Problem helfen. Diese Hilfe sieht folgendermaßen aus: Wir beantragen für Sie und Ihre Frau ein 6 Monatsvisa, Jahresvertrag vorrausgesetzt. Die Kosten belaufen sich auf 150 Dollar pro Person!! Das heißt für mich: Selbst wenn Kusadasi nicht, wie üblich, kräftig erhöht, wird mein Liegeplatz also 300 Dollar teurer! Ich werde dankend ablehnen!

Max O. 16.02.2012
Es soll ein Treffen mit Vertretern der Deniz Ticaret Odasi (Seehandelskammer) in Marmaris gegeben haben. Teilgenommen haben Mitarbeiter der beiden Marinas Netsel und Yat Marin sowie ausländische Yachties und Langzeitsegler. Dabei wurde von Seiten der DTO betont, dass man sehr an einer einvernehmlichen Lösung für alle Beteiligten interessiert sei und dem zuständigen Minister in Ankara die Problemlage schildern wolle.
Die Segler übergaben entsprechende Papiere mit allen Fragen und Darstellungen des Problems. Ein ähnliches Dokument wurde von der Yat Marina übergeben. Nach dem Gespräch mit dem Ministerium soll ein neues Ergebnistreffen in Marmaris stattfinden. Alle hoffen auf eine unbürokratische Lösung.

Walter Krieger, 15.02.2012
Das Procedere für den Erhalt eines Visums ist nicht so einfach, da telefonisch bei den Visaabteilungen der Konsulate fast niemand erreichbar ist. Man sollte mind. folgende Unterlagen für den Visumantrag vorlegen: Ausgefüllter Visaantrag, Pass mind. 6 Monate gültig, Passfoto, Bootspapiere, Marinavertrag, Einkommensnachweis, Nachweis Krankenversicherung (Formular TA 11), Polizeiliches Führungszeugnis, Heiratsurkunde.

Angela Müller, 06.02.2012
Finde ich gut - oder auch nicht. Was ist wenn einer beruflich da hin muss, mehrmals im Jahr, und dann mit der Familie Urlaub machen will? Dann muss er für sich ein Visa beantragen und dann kann das dauern bis das da ist, und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Da sollte dann eine Regelung gefunden werden

Heinz Rosenfeld, 03.02.2012
Das Dumme ist nur: diese Regel gibt es auch in Deutschland - für alle Nicht-EU-Europäer. Für die gibt's also auch nur eins: AUSWANDERN!

Manfred Wagner, 03.02.2012
Zumindest für einige, welche sich das ganze Jahr in türkischen Gewässern und verschiedenen Marinas aufhalten, ist die neue Regelung reizlos. Also gibt's nur eins --- AUSWANDERN!

Yusuf Hacioglu, 17.01.2012
Ich denke da täuscht sich auch noonesite. Entscheidend ist doch offenbar, das Gesetz, das der Staatspräsident unterschrieben hat.Sorry.


Rainer Hasse, 16.01.2012
Laut Noonsite.com ist die Liste der exotischen Länder vom Department of Immigration in Antalya bestätigt, siehe hier http://www.noonsite.com/Members/sue/R2011-11-29-1

Udo Hinnerkopf, 15.01.2012
Es wäre ja schön, wenn Hasan Kacmaz Recht hätte. Aber es scheint so, dass das von Staatspräsident Gül unterzeichnete Gesetz doch mehr Wirkkraft hat als die Aussage vom Antalya Immigration Office Chief Officer, auf den sich Hasan Kacmaz beruft. Die deutsche Konsulin in Bodrum, Frau Gülay Kaman Kaplan, hat mir auf Anfrage geschrieben, "...die Information, die Sie uns weitergeleitet haben, ist richtig; d.h. das Gesetz Nr 5683 (Gesetz bezgl. Aufenthalt und Visarecht von Ausländern in der Türkei) hat sich mit Entscheidung Nr 2011/ 2306 (siehe Anhang) geändert. Diese Entscheidung tritt zum 01.02.2012 in Kraft." Ich habe diese Information an die Alanya Marina geschickt und um Kommentierung gebeten, bisher aber keine Rückmeldung bekommen. Wenn sich Neues ergibt, werde ich berichten.


Jürgen Schmitz, SY Ninovan, 15.01.2012
Ich empfehle, mal einen Blick auf die Homepage der Alanya Marina zu werfen. In einer Ifo unter dem Kapitel : Useful Informations - Announcements, ist zu lesen, daß sich mit Ausnahme einer Liste eher "exotischer Länder" für uns Bootseigner nichts ändert.

Tülay & Peter Galka, SY Aligéna, 15.01.2012
Wir können den Beitrag von "Aquarius" aus eigener Erfahrung (2010) nur bestätigen. Der Aufwand, ein "Ikamet" zu beantragen hält sich, zumindest für deutsche Staatsbürger, in Grenzen. Lediglich die Sprachbarriere kann zu Missverständnissen führen. Türkische Staatsbürger, die umgekehrt als Tourist in die EU einreisen wollen, brauchen vorher übrigens ein Visum. Unabhängig davon ob sie mit der eigenen Yacht einreisen oder auf dem Landweg.

Georg Frings, 10.01.2012
Die Türkei ist wohl das erste Land, wo Nutten per Yacht einreisen, oder? Die türk. Marinamanager haben sich vor 2 Wochen in Antalya getroffen und anschließend verkündet, dass alles bleibt wie es ist. Was bleibt ist eine erhebliche Rechtsunsicherheit, leider.

Ahmet Murski
, 01.01.2012
Erstmal find ich es feig, sich hier nicht mit seinem Namen zu melden. Und dann ist es wohl zu einfach die Regeln einfach umzudrehen. Erstmal sind wir in Europa und da gilt freier Grenzverkehr, auch Arbeitsplatzsuche im anderen Land. Anders in der Türkei, denn diese gehört nicht zur EU. Das Land muss sich aber vor illegalen "ArbeiterInnen" schützen, die als Touristen kommen und bleiben. Die 90-Tageregel soll vor allem den Verkehr unerwünschter Prostituierten aus osteuropäischen Ländern einen Riegel vorschieben.


Ausländer, 31.12.2011
Ab Februar 2012 tritt ein neues Gesetz in Kraft: Danach können sich Ausländer innerhalb von sechs Monaten nur noch 90 Tage in der BRD aufhalten. Entscheidend ist das Datum der jeweils ersten Einreise. Ab diesem Datum beginnt die 180-Tage-Frist. Innerhalb dieser 180 Tage sind maximal 90 Tage Aufenthalt erlaubt. Ob das so richtig ist ??? ;-)) Mfg. und frohes Neues 2012

Aquarius, 23.12.2011
m.w. war das schon immer so, nur wurde die "morgens raus, abends wieder rein"-praxis lange zeit toleriert. ich kann nur jedem, der länger in der türkei ist, die offizielle aufenthaltsgenehmigung empfehlen. der bürokratische aufwand hält sich in grenzen, man sollte für den besuch der behörden aber entweder ein wenig türkisch können oder türkische freunde mitnehmen, denn nicht alle beamte sprechen englisch.


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